Allgemeine Geschäftsbedingungen Skills - Lab




Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Skills-Lab des Schulungszentrums Rureifel.

 


1.  Anmeldung, Vertragsschluss


(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt online über die Homepage des Schulungszentrums Rureifel oder in Textform auf einem Anmeldeformular. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schriftform per mail kommt der Vertrag zustande.

 

(2) Bei individuell konzeptionierten Trainings oder weiteren Leistungen, erhalten die Kunden ein schriftliches Angebot. Durch eine schriftliche Bestätigung des Angebots kommt der Vertrag zustande.

 

(3) Das Schulungszentrum Rureifel setzt im Rahmen des Lehr- und Lernkonzeptes digitale Medien und Online Plattformen mit ein. Der Teilnehmer stimmt durch seine Anmeldung zu, dass das Schulungszentrum Rureifel seine persönlichen Daten, die zum Betrieb der Plattformen und zum Unterrichtszweck notwendig sind, verwenden darf und weist auf die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattformanbieter (Microsoft Teams, Microsoft Bookings) hin. Die Hinweise und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter sind zu beachten.

 


2.  Zahlung, Fälligkeit, Verzug


(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Kosten nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren, vor Beginn des Trainings.


(2) Bei individuell konzeptionierten Trainings- und lnhouse-Angeboten oder sonstigen weiteren erbrachten Leistungen erfolgt eine Rechnungsteilung laut Angebot entweder teilnehmerbezogen oder direkt mit dem Auftraggeber (Einrichtung).

 

(3)  Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zertifikate und/oder Teilnahmebescheinigungen werden erst nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Gebühren ausgestellt.

 


3.  Rücktritt


(1)  Der Teilnehmer kann bei Trainings bis zu 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem 19. Werktag werden 100% der Teilnahmegebühren fällig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Schulungszentrum Rureifel. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, wenn er mit Zustimmung des Schulungszentrums Rureifel einen Ersatzeilnehmer stellt. Das Schulungszentrum Rureifel wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.


(2) Hat sich ein Teilnehmer, für den die Anerkennung nach SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, für eine Bildungsmaßnahme angemeldet, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmenbeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.

 

 

4.  Kündigung


(1)  Der Teilnehmer kann nur aus wichtigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Schulungszentrum Rureifel. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

 

(2)  Das Schulungszentrum Rureifel kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störungen oder Urheberrechtsverletzungen durch Teilnehmer, fristlos kündigen. Der Teilnehmer bleibt zur Zahlung der Teilnehmergebühr bzw. eines Schadensersatzes verpflichtet.

 


5.  Urheberrechte


Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, behält sich der Veranstalter vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor.

 


6.  Absage von Lehrveranstaltungen


(1) Das Schulungszentrum Rureifel behält sich vor, eine geplante Veranstaltung in Ausnahmefällen (auch kurzfristig) zu verlegen, abzusagen oder begleitende Referenten/Mitarbeiter auszutauschen. Der Teilnehmer wird darüber umgehend informiert und erhält bei einer Absage die Teilnahmegebühr zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

(2) Sonderregelungen für modulare Fortbildungen/Weiterbildungen/ Qualifizierungen. Im Falle einer Absage aus den in Abs. 1 aufgeführten Gründen bietet der Veranstalter dem Teilnehmer eine dem Qualifizierungsgebiet entsprechende Ersatzmöglichkeit an.

 


7.  Dozenten-/Trainerwechsel


Soweit das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten/Trainern oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung der Teilnehmergebühr.



8.  Haftung


Das Schulungszentrum Rureifel haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Schulungszentrums Rureifel oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Schulungszentrum Rureifel hinsichtlich von grob  fahrlässigen Schäden an den Simulatoren und der Einrichtung.

 


9.  Hausordnung


Der Teilnehmer/der Auftraggeber verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeiter des Schulungszentrums Rureifel Folge zu leisten.

 


10.   Unwirksame Klauseln


Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

 


11.   Nebenabreden


Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 


12.   Datenschutz


Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Trainings verwendet werden dürfen.  Über notwendige Foto- und Filmaufnahmen im Skills Lab werden alle Teilnehmer vor Beginn einer Bildungsmaßnahme auf Basis der allgemeinen Informationspflicht nach Art. 13 der DSGVO informiert.

 


13.   Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren. Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Geschlecht in der Schreibweise entschieden. Dies beinhaltet selbstverständlich keinerlei Wertung; es ist stets ebenso das andere Geschlecht gemeint.

 

Stand: 07.12.2023

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